Steuerabstimmung: Verwaltungsgericht weist Beschwerde ab - SP behält sich Weiterzug vor

Gemäss dem Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau vom 7. Mai 2025 ist die Abstimmungsbroschüre als Ganzes zu beurteilen. Die von den Beschwerdeführenden bemängelten Beispiele dürften nicht isoliert betrachtet werden und seien daher nicht zu beanstanden, befindet das Verwaltungsgericht laut Mitteilung der Gerichte Kanton Aargau. Es hat heute die am 25. April 2025 eingereichte Beschwerde im Zusammenhang mit der kantonalen Abstimmung zur Revision des Steuergesetzes (StG) vom 18. Mai 2025 (wir berichteten an dieser Stelle darüber) beurteilt und die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen.

Die Beschwerdeführenden machten laut Mitteilung in erster Linie geltend, die in der Abstimmungsbroschüre enthaltenen Beispiele zu den Auswirkungen der Steuergesetzrevision seien irreführend. Sie würden weder die Steuerpflichtigen abbilden, welche von der Steuergesetzrevision nicht betroffen seien, noch diejenigen mit sehr hohem Vermögen und Einkommen.

Das Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass die beanstandeten Beispiele nicht losgelöst von den übrigen Teilen der Abstimmungsbroschüre beurteilt werden dürfen. Ihre Wirkung sei in den Gesamtzusammenhang zu stellen. Die von den Beschwerdeführenden geäusserten Kritikpunkte erwiesen sich demnach "anhand der gesamten in der Abstimmungsbroschüre enthaltenen Ausführungen als unbegründet".

Regierungsrat informierte "hinreichend sachlich und transparent "

Der Regierungsrat habe in der Abstimmungsbroschüre nach Massgabe der einschlägigen rechtlichen Vorgaben hinreichend sachlich und transparent über die zur Abstimmung stehende Steuergesetzrevision und deren Auswirkungen informiert.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil des Verwaltungsgerichts WBE.2025.178 vom 7. Mai 2025 ist noch nicht rechtskräftig und unter folgendem Link publiziert: https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/

So reagiert die SP Aargau auf das Urteil

Weil 80 % der Bevölkerung in den Beispielen der Abstimmungsbroschüre nicht erwähnt werden, habe die SP im Namen mehrerer SP-Mitglieder eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die offizielle Abstimmungsbroschüre zur Steuergesetzrevision 2025 eingereicht, schreibt die SP Aargau zum Urteil in einer Mitteilung. Das Verwaltungsgericht hab nun entschieden, die Beschwerde abzuweisen. Die SP bleibt aber bei ihrer Kritik. Sie schreibt: "Inhaltlich konnte der Regierungsrat unsere Grundsatzkritik nicht entkräften: Nur eine kleine, sehr reiche Minderheit profitiert wirklich von dieser Vorlage, der Rest geht praktisch leer aus".

Die SP Aargau könne diesen Entscheid nicht nachvollziehen und behält sich laut Mitteilung vor, nach der Abstimmung Beschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht einzureichen